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Reisepass beantragen

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Leistungsbeschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Reisepass für Kinder

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungsklebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen untauglich ist,
  • kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Beantragung des Reisepasses

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein.

Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag .

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • biometrisches Passfoto
  • gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

Rechtsgrundlage

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