Seniorenwohnen
Benötigte Unterlagen
Da es sich bei den hier vorgestellten Seniorenwohnungen um geförderte Wohnungen handelt, ist ein Wohnberechtigungsschein zwingende Voraussetzung. Falls Sie noch keinen Wohnberechtigungsschein besitzen, so kann dieser bei der rechts genannten Kontaktperson beantragt werden (Hier wird auch mitgeteilt, welche Unterlagen für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins benötigt werden).
Interessenbekundung
Sofern Sie einen Wohnberechtigungsschein besitzen, können Sie sich bei der rechts genannten Kontaktperson melden. Unter Angabe Ihrer aktuellen Anschrift sowie einer aktuellen Telefonnumer werden Sie dann auf die Warteliste aufgenommen und bei Freiwerden einer Wohnung entsprechend kontaktiert. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Kontaktaufnahme eine kurzfristige Entscheidung notwendig ist. Daher bitten wir Sie, sich bereits vor Interessenbekundung intensiv Gedanken über den Umzug in eine Seniorenwohnung zu machen.
Daten zu den Seniorenwohnungen
Die Seniorenwohnungen in Oster-Ohrstedt, Wester-Ohrstedt und Viöl haben alle eine Größe von ca. 52 m². Die Warmmiete beträgt ca. 500,00 €. Zusätzlich müssen Anteile an der Wobau erworben werden. Diese Anteile ersetzen jedoch die gewöhnliche Mietkaution. Die genannten Seniorenwohnungen befinden sich an folgenden Orten: