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Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Teaser

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler oder Anglerin einen Fischereischein beantragen wollen.
  • Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, wenn Sie Berufsfischerin oder Berufsfischer sind.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
  • Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie zum Beispiel durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
  • Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

26.10.2021

Weitere Informationen