Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:
- ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:
- Reisepass
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):
- Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.
Hinweis:
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.
- gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).
Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:
- beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
- die Einverständniserklärung und
- eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und
- eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- bei nur einem Sorgeberechtigten:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
- der Sorgerechtsnachweis
- wenn bereits ausgestellt, alter Kinderreisepass,
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Zusammenleben beider Eltern die schriftliche Einverständniserklärung mit Kopie eines Ausweises des nicht anwesenden Elternteils; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
- aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.