Inhalt

Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:

  • ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
    • Personalausweis
  • sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):
    • Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.

Hinweis:
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.

  • gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).

Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:

  • beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Sorgeberechtigten:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • der Sorgerechtsnachweis
  • wenn bereits ausgestellt, alter Kinderreisepass,
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
  • bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Zusammenleben beider Eltern die schriftliche Einverständniserklärung mit Kopie eines Ausweises des nicht anwesenden Elternteils; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
  • aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.