- Meldeschein (von Hand ausgefüllt) oder einen vorausgefüllten Meldeschein (erstellt die Meldebehörde),
- Wohnungsgeberbestätigung,
- Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier (§ 23 Absatz 1 BMG),
- Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich die handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Personen und eines der o.g. Identitätsdokumente der bevollmächtigten Person.
Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen:
- gegebenenfalls Heiratsurkunde,
- bei Kindern: Geburtsurkunde.
Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden).