Für die Verlustanzeige selbst fallen keine Gebühren an.
Wird gleichzeitig ein neuer und / oder ein vorläufiger Personalausweis beantragt, sind Gebühren nach der Personalausweisgebührenverordnung zu entrichten.
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Für die Verlustanzeige selbst fallen keine Gebühren an.
Wird gleichzeitig ein neuer und / oder ein vorläufiger Personalausweis beantragt, sind Gebühren nach der Personalausweisgebührenverordnung zu entrichten.