- Bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Satzung der Genossenschaft
- Urkunde der Bestellung des Aufsichtsrats
- Bescheinigung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands, dass die Europäische Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist.
- Je nach Gestaltung Ihres Falles sind abweichende oder zusätzliche Unterlagen erforderlich, über die Sie Ihre Notarin oder Ihr Notar berät.
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