Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025
Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen,
wie Ihnen durch die Aufforderung zur Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen bekannt ist, steht zum 01.01.2025 die Umsetzung der Grundsteuerreform an. Dazu möchten wir Sie gerne auf den folgenden Informationsflyer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hinweisen. Ergänzend möchten wir Ihnen ein paar zusätzliche Informationen zum Vorgehen im Amt Viöl geben.
Anfang September soll vom Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein ein sogenanntes Transparenzregister veröffentlicht werden. Dieses wird unter „www.schleswig-holstein.de/grundsteuer“ einsehbar sein. Wie im Flyer beschrieben, soll die Reform der Grundsteuer insgesamt aufkommensneutral erfolgen. Das heißt, dass die jeweilige Gemeinde wegen der Reform nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen soll als bisher. Aufgrund der aktuell anstehenden Herausforderungen (Rechtsanspruch betreute Grundschule, Finanzierung Kindertagesstätten, Kürzung von Landeszuschüssen, Sanierungsbedarf öffentlicher Gebäude etc.) kann es jedoch sein, dass einzelne Gemeinden zur Finanzierung Ihrer Aufgaben die Hebesätze für die Grundsteuern doch so festlegen, dass es zu Mehreinnahmen kommt. Die Beratungen hierzu werden in allen unseren Gemeinden in den öffentlichen Sitzungen im November/Dezember erfolgen. Wir laden Sie herzlich ein, an diesen Sitzungen teilzunehmen, um die Beweggründe für die gewählten Hebesätze aus erster Hand zu erfahren.
Auch wenn Ihre Gemeinde die Hebesätze so festlegt, dass keine Mehreinnahmen erzielt werden, wird es für einzelne Grundstückseigentümer/innen zu Mehrbelastungen kommen. Beispiele hierfür finden Sie im genannten Flyer.
Bei Fragen zu diesem Thema bitten wir Sie, sich direkt an das zuständige Finanzamt Nordfriesland zu wenden. Dieses ist für die Wertermittlung Ihres Grundstückes zuständig und teilt uns lediglich das Ergebnis der Bewertung zur Berechnung der Steuer mit. Einblick in die Grundlagen der Bewertung haben wir nicht.
Zu Beginn des Jahres 2025 werden Sie voraussichtlich den neuen Grundsteuerbescheid von uns erhalten. Dieser wird dann wie gewohnt, bis zum Eintritt evtl. Änderungen, für die kommenden Jahre gültig sein. Bisher bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten selbstverständlich Ihre Gültigkeit.
Bei Fragen zur Festlegung der Hebesätze, dem Grundsteuerbescheid oder der späteren Zahlung steht Ihnen das Team der Kämmerei gern zur Verfügung. Wie bereits erwähnt, bitten wir Sie noch einmal darum, sich bei Fragen zum Einheitswert Ihres Grundstückes, der die Grundlage für die festgesetzte Grundsteuer ist, direkt an das Finanzamt Nordfriesland zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kämmerei der Amtsverwaltung Viöl