Häufig gibt es besondere Zuständigkeiten für Hinweise auf Gehwegschäden oder Meldungen von Straßenbeleuchtungsstörungen, Kanalstörungen beziehungsweise Störungen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln).
Hauptmenü
Häufig gibt es besondere Zuständigkeiten für Hinweise auf Gehwegschäden oder Meldungen von Straßenbeleuchtungsstörungen, Kanalstörungen beziehungsweise Störungen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln).