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Gemeindearbeiter/in in Ahrenviölfeld gesucht!

Die Gemeinde Ahrenviölfeld

sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/einen Gemeindearbeiter*in (m/w/d)

Es handelt sich um einen Teilzeitarbeitsplatz mit 15,0 Wochenstunden.

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 5 bei entsprechender persönlicher Eignung.

Da es sich um eine neugeschaffene Stelle handelt, behalten wir uns vor, die Anzahl der Wochenstunden bei Bedarf auszuweiten.

Die amtsangehörige Gemeinde Ahrenviölfeld hat ca. 225 Einwohner und erstreckt sich über ca. 729 ha.

Das Einsatzgebiet betrifft das gesamte Gebiet der Gemeinde Ahrenviölfeld, inklusive Grünanlagen und öffentliche Wege.

Ihre Aufgaben:

Die anfallenden Arbeiten der Stelle umfassen als wesentliche Aufgaben:

  • Pflege, Betreuung und Instandhaltung der Gemeindeliegenschaften

(u.a. Wege, Außen- und Grünanlagen, Landschafts-/Gehölzpflege)

  • Pflege des Ententeichs

Fachliche und persönliche Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf
  • Führerschein der Klassen L und B (früher: 5 und 3)
  • Ortsnaher Wohnort (wünschenswert)
  • Sägescheinlehrgang oder Bereitschaft, diesen abzulegen
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung in allen Tätigkeitsbereichen
  • Bereitschaft zur Übernahme von Wochenenddiensten (Unterstützung bei Vorbereitungen von Veranstaltungen in der Gemeinde)

Fachliche Fragen beantwortet gerne:

Bürgermeister Stefan Petersen unter der Tel. 04626/189311

Personalrechtliche Fragen beantwortet gerne:

Frau Malin Petersen, Amt Viöl unter der Tel. 04843/2090-18


Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann senden Sie Ihre aussagekräftigen und

vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 16. November 2025 per E-Mail (im PDF-Format) an bewerbung@amt-vioel.de oder in Papierform an die

Gemeinde Ahrenviölfeld

d.d. Amt Viöl

Personalabteilung

Westerende 41

25884 Viöl

Bitte verzichten Sie im Sinne des Umweltschutzes auf Bewerbungsmappen.

Die Vorgaben des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass Kosten im Zusammengang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.

Ahrenviölfeld, den 14. Oktober 2025                                Gemeinde Ahrenviölfeld

                                                                                            - Der Bürgermeister -

14.10.2025