Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Ermäßigung / Übernahme der Kosten ist nicht möglich.
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Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Ermäßigung / Übernahme der Kosten ist nicht möglich.