4. Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen
Einwilligungserklärgungen sind freiwillig. Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO eine abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Autor: Annette