Inhalt

5. Wer bekommt Ihre Daten?


Innerhalb der Amtsverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen und dafür eine Rechtsgrundlage bzw. Ihre Einwilligungserklärung vorweisen können.

Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung richtet sich dabei nach Artikel 6 DS-GVO.

Von uns eingesetzte Auftragverarbeiter (Artikel 28 DS-GVO) können im Rahmen der beauftragten Zwecke personenbezogene Daten erhalten. Sie sind dann aber auch zur strikten Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. 

Autor: Annette