Sie erwarten ein Kind und sind mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet? Dann sollten Sie unbedingt eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Ansonsten steht Ihr Kind vor dem Gesetz ohne Vater da. Eine solche Vaterschaftsanerkennung kann sowohl vor als auch nach der Geburt beurkundet werden.
Wenn Sie beide ledig sind, benötigen wir lediglich von Ihnen und dem Vater des Kindes eine Geburtsurkunde sowie einen gültigen Personalausweis. Wenn Ihr Kind schon auf der Welt ist, zusätzlich eine Geburtsurkunde des Kindes. Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Sie und der Vater des Kindes beide persönlich hier beim Standesamt erscheinen.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei!