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Das Namensrecht in Deutschland ist sehr komplex! Hier nur ein paar Beispiele:

  • Voranstellung des Geburtsnamens an den Ehenamen
  • Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
  • Voranstellung des früheren Ehenamens an den derzeitigen Ehenamen
  • Hinzufügung des früheren Ehenamens an den derzeitigen Ehenamen
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
  • Wiederannahme eines früheren Ehenamens nach Auflösung der letzten Ehe

Wenn Sie den Wunsch haben Ihren Familiennamen zu ändern, kontaktieren Sie uns bitte und teilen Ihren Änderungswunsch mit. Erst dann können wir Ihnen mitteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist