Wenn gegen Sie ein Vollstreckungsverfahren angekündigt beziehungsweise eingeleitet wurde, haben Sie die Möglichkeit, einen Vollstreckungsaufschub schriftlich oder online zu beantragen.
Dabei gehen Sie wie folgt vor:
Schriftlich:
- Die Beantragung kann formlos erfolgen.
- Sie können dem Hauptzollamt in Ihrem Antrag eine Ratenzahlung anbieten.
- Reichen Sie Ihren Antrag bei dem Hauptzollamt (Vollstreckungsbehörde) ein, welches das Vollstreckungsverfahren gegen Sie eröffnet hat.
- Fügen Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ggfs. entsprechende Unterlagen bei.
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
- Das Hauptzollamt entscheidet über Ihren Antrag.
Online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls:
- Um den Antrag auf Vollstreckungsaufschub online zu stellen, müssen Sie sich im Bürger- und Geschäftskundenportal registrieren und anmelden.
- Füllen Sie den Online-Antrag auf Vollstreckungsaufschub aus.
- Fügen Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ggfs. entsprechende Unterlagen bei.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
- Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid in Ihren elektronischen Postkorb beim Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls.
Die Zuständigkeit des Hauptzollamtes richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnsitz.