Voraussetzung für die Bewilligung des Vollstreckungsaufschubs ist die Feststellung der Vollstreckungsbehörde, dass Sie durch die Vollstreckung unangemessen benachteiligt werden. Eine unangemessene Benachteiligung kann zum Beispiel vorliegen, wenn
- die Maßnahmen Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden oder vernichten
- Ihre wirtschaftliche Lage durch unabwendbare Naturereignisse (Sturm, Dürre, Flutschäden, Tierseuchen) beeinträchtigt ist,
- bei Krankheit, die Erhaltung Ihres Lebens oder Ihrer Gesundheit schwerer wiegt als das staatliche Interesse an der Vollstreckung.