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Nebenwohnung abmelden

Ihr Wohnort

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen