Kindertagesstätten
Im Bereich des Amtes Viöl befinden sich 9 Kindertagesstätten.
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Im Amtsgebiet gibt es ein vielfältiges Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege.
Das seit dem 1. Januar 2021 geltende neue Kindertagesförderungsgesetz sieht aufgrund der Stärkung des "Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern" keinen Kostenausgleich mehr vor, wenn Kinder außerhalb ihres Wohnortes in einer Kindertagesstätte betreut werden.
Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern können eine Ermäßigung der Elternbeiträge (für die Betreuung in Kindertagesstätten und/oder Kindertagespflegestellen) erhalten. Hierfür ist eine Antragstellung erforderlich.
Informationen über die Kindertagesstätten und/oder Tagespflegestellen können Sie im Kita-Portal erhalten.
Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen und Geschwisterermäßigung