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Standesamt


Mit dem Standesamt verbinden die meisten Leute die Heirat! Und dieses Ereignis ist sicherlich auch eines der Schönsten im Standesamt, aber darüber hinaus werden im Standesamt noch viele weitere Beurkundungen vorgenommen. Am häufigsten werden neben der Eheschließung Geburten, Sterbefälle, Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen und Kirchenaustritte beurkundet.

Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie für Ihr Anliegen im Standesamt bitte einen Termin mit unseren Standesbeamten!

Standesamt


Eheschließung im Standesamt Viöl oder Hochtied bi't Amt!

Der Hochzeitstag ist wahrscheinlich einer der wichtigsten Tage im Leben eines Paares. Und unsere Standesbeamtinnen und Standesbeamten begleiten Sie bei diesem bedeutenden Schritt! Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie Ihre Wünsche.

In Viöl und Umgebung is de plattdüütsche Sprook noch wiet vebreedet und deswegen kann man bi't Standesamt Viöl uk op Plattdüütsch truut warn. Ina Christiansen-Hansen und Mareike Andresen stott für een plattdüütsche Truung geern to Verfügung!

Wenn Sie beide ledig sind und bisher keine Kinder haben benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhältlich beim dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat)
  • Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung (wird hier vor Ort vom Einwohnermeldeamt ausgestellt, wenn Sie hier wohnhaft sind)


Wenn der Alltag wieder einkehrt...

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Eheschließung!

Wir hoffen, dass Sie einen wunderschönen, entspannten Tag verlebt haben, an den Sie sich gerne zurückerinnern werden.

Nun kehrt der Alltag wieder ein und schon sind viele Dinge zu regeln. Zu Ihrer Unterstützung haben wir für Sie zum Thema „zu erledigender Papierkram nach der Heirat“ einige Informationen zusammengestellt. Selbstverständlich stehen auch wir für Ihre Fragen weiterhin gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns:

Telefon: 04843/2090-11/-12

Fax: 04843/2090-70

E-Mail: info@amt-vioel.de

Im Internet: www.amt-vioel.de

 

  • Stellen Sie bitte bei jeder Veränderung Ihres Namens einen Antrag auf Neuausstellung Ihres Personalausweises und/oder Reisepasses

Hierfür benötigen Sie:

- Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung

- aktuellen Personalausweis und/oder Reisepass

- ein biometrisches Lichtbild

Gebühren:

Personalausweis: 37,- €

Für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €

Vorläufiger Ausweis: 10,- €

Reisepass: 59,- €

Für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €

Vorläufiger Reisepass: 26,- €

  • Lassen Sie bitte nach Ihrer Heirat ggf. Ihre Lohnsteuerklasse im Finanzamt ändern.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Finanzamt Nordfriesland gerne unter der Telefonnummer: 04841/8949-0 zur Verfügung.

 

  • Wenn Sie einen Führerschein und/oder ein Kraftfahrzeug besitzen und Änderungen erforderlich sind, wenden Sie sich bitte an die KFZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle beim Kreis Nordfriesland.
  • Wenn sich Ihr Name geändert hat, sind Sie verpflichtet, den Namen auch in Ihrem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ändern zu lassen.

Hierfür benötigen Sie:

- geänderten Personalausweis bzw. Bescheinigung über die Namensführung

- Fahrzeugbrief

- Fahrzeugschein

Bei Erledigung durch Dritte:

- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigen Personen

Gebühren: 11,70 €

 

  • Im Führerschein muss der Name nicht geändert werden. Wird der Eintrag des aktuellen Familiennamens jedoch gewünscht, kann jederzeit der EU-Kartenführerschein beantragt werden, da die ausgegebenen Dokumente nach bisherigen Mustern nicht mehr geändert werden dürfen.

Hierfür benötigen Sie:

- geänderten Personalausweis

- Führerschein

- Lichtbild (35x45 mm, ohne Kopfbedeckung im

Halbprofil)

- Gebühren: 24,- €

 

Für weitere Fragen steht Ihnen der Kreis Nordfriesland gerne unter der Telefonnummer: 04841/666-0 zur Verfügung.


Geburtsbeurkundung im Standesamt Viöl

Da sich in unserem Verwaltungsgebiet kein Krankenhaus befindet, ist das Standesamt Viöl nur in den heutzutage seltenen Fällen einer Hausgeburt für die Beurkundung zuständig. Sollten Sie eine Hausgeburt planen, sprechen Sie uns an und wir werden Sie darüber informieren, welche Unterlagen wir von Ihnen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigen.


Sterbefallbeurkundung im Standesamt Viöl

In den meist schweren Stunden des Abschieds ist das Standesamt zuständig für die Ausstellung von Sterbeurkunden. Üblicherweise findet die Korrespondenz zwischen dem Standesamt und einem Bestattungsunternehmen statt.


Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt Viöl

Sie erwarten ein Kind und sind mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet? Dann sollten Sie unbedingt eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Ansonsten steht Ihr Kind vor dem Gesetz ohne Vater da. Eine solche Vaterschaftsanerkennung kann sowohl vor als auch nach der Geburt beurkundet werden.

Wenn Sie beide ledig sind, benötigen wir lediglich von Ihnen und dem Vater des Kindes eine Geburtsurkunde sowie einen gültigen Personalausweis. Wenn Ihr Kind schon auf der Welt ist, zusätzlich eine Geburtsurkunde des Kindes. Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Sie und der Vater des Kindes beide persönlich hier beim Standesamt erscheinen.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei!


Namenserklärung beim Standesamt Viöl

Das Namensrecht in Deutschland ist sehr komplex! Hier nur ein paar Beispiele:

  • Voranstellung des Geburtsnamens an den Ehenamen
  • Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
  • Voranstellung des früheren Ehenamens an den derzeitigen Ehenamen
  • Hinzufügung des früheren Ehenamens an den derzeitigen Ehenamen
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
  • Wiederannahme eines früheren Ehenamens nach Auflösung der letzten Ehe

Wenn Sie den Wunsch haben Ihren Familiennamen zu ändern, kontaktieren Sie uns bitte und teilen Ihren Änderungswunsch mit. Erst dann können wir Ihnen mitteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist


Kirchenaustritt beim Standesamt Viöl

Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, so wird auch dies beim Standesamt erklärt. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro mit.