Bauleitplanung
Bauleitplanung des Amtes Viöl
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung, Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet einzustellen.
Ebenso sind die rechtswirksamen Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitzustellen. Gemäß § 6 a Baugesetzbuch (BauGB) soll eine zusammenfassende Erklärung der Flächennutzungspläne, die Planunterlagen und die Begründung bereitgestellt werden. Gleiches gilt gemäß § 10 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Bebauungspläne.
Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden des Amtes Viöl stehen im Digitalen Atlas Nord zur Verfügung.
Eine Anleitung für den Digitalen Atlas Nord finden Sie hier
Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren
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